Regeln-Tageschein - Fischereiverein Selb e.V

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Allgemeine Bestimmungen:

der Markgrafenteich M1 ist für Nicht - Mitglieder gesperrt!


Tageskarte:


Die Tageskarte ist am Angeltag mitzuführen und auf Verlangen
den Kontrollpersonen vorzulegen.

Ein im Setzkescher befindlicher oder getöteter Fisch gilt als
angeeignet und ist sofort in die Tageskarte einzutragen.

Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt bzw.
ausgetauscht werden.

Die Fangangaben erfolgen in Zentimeter.

Fangmenge:

Fischart

pro Tag

Karpfen

2

Schleie

2

Forelle

2

Hecht oder Zander

1

Waller

1

Graskarpfen

1

Brachsen und Güster sind dem Gewässer zu entnehmen und dürfen
nicht zurückgesetzt werden, daher gelten für diese Fischarten keine
Fangbeschränkungen.

Für jede weitere Fischart gilt eine Fangbeschränkung von zwei Stück
pro Angeltag.


Angeltag:

1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 01.00 Uhr;
von 01.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang gilt
das Nachtangelverbot.

Jeder Angler ist verpflichtet, einen eigenen Setzkescher zu benutzen.

Es gelten die gesetzlichen bzw. die vereinsinternen Schonmaße und Schonzeiten!


Vereinsinterne Schonmaße und Schonzeiten:

Schonzeit Hecht und Zander:

Mitglieder:             01.01. bis 30.06.
Nichtmitglieder:
   01.01. bis 01.09.

Schonmaß Wels: 70 cm.
Schonmaß Graskarpfen: 70 cm.
Kein Schonmaß für Aale


Aufgrund von Hegemaßnahmen/Reproduktion sind Karpfen im M1 ab 70cm schonend zurückzusetzen.

Angeln:

  • Erlaubt sind zwei Ruten mit je einer Anbissstelle; jedoch darf nur eine

der Ruten zum Raubfischangeln verwendet werden.


  • Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.


  • Die Verwendung eines Gaffs ist untersagt.


  • Kunstköder und Köderfische sind bis zur Freigabe der Raubfische

untersagt.


  • Am Tag vor dem Königsfischen und nach dessen Beendigung,

ebenfalls am Tag der Herbstversammlung sind die Gewässer gesperrt.


Verhalten:

  • Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen bzw. bestimmten

   Angelplatz.

  • Es ist verboten, Ufer- und Wasserpflanzen zu zerstören oder zu

   entwenden, Gehölze aller Art abzubrechen oder abzusägen.

  • Die Fahrverbote sind strikt einzuhalten.


  • Offenes Feuer, Zelten ist an den Gewässern untersagt.


  • Bei  der  Ausübung  der  Fischerei  sind  die gesetzlichen

   Bestimmungen einzuhalten, den  Anordnungen der
   Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlung wird die Angelerlaubnis eingezogen.


Folgende Zuwiderhandlungen werden mit Entzug der Fischereierlaubnis
und 14-tägiger Gewässersperre geahndet!



- Nicht eintragen des angeeigneten Fanges in die Fangliste.
 Als „nicht eingetragen" gilt, wenn die Angeln bereits
 wieder ausgebracht wurden, ohne den Fisch einzutragen.

- Befahren der gesperrten Wege ohne Fahrgenehmigung

- Betreten der ausgewiesenen Schutz- und Ruhezonen

- Missachtung der Schonzeiten

Im Wiederholungsfälle droht ggf. eine Gewässersperre für die restliche Saison.
Ausbringen einer dritten Rute hat den Entzug der Fischereierlaubnis und eine Gewässersperre für die restliche Saison zur Folge.

Die Vorstandschaft des Fischereiverein Selb e.V


Aktuelle Informationen, Termine und Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Fischerhütte.

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